Hinweis
Gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien v. 22.05.2020 (Az. 51b-G8000-2020/122-331) sind vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften ausgeschlossen:
– Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber
– Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten